Schlenken, 1650 Meter
Talort:
Adnet - Hallein
Höhe Talort:
1100 Meter
Höhenunterschied:
1150
Meter
Start Richtungen:
Seilbahn:
Nein
Streckenflug:
Ja
Soaring:
Ja
Windenschlepp:
Nein
Walk and Fly:
Ja
Ski and Fly:
Ja
Drachen:
Ja
UL:
Nein
GPS Tal:
GPS Berg:
Qualität Fluggebiet:
Qualität dieser Seite:
Statistik:
Adoption (User):
Tomei seit 28.11.2009
Zuletzt bearbeitet:
28.05.2011
Walk and Fly Flugberg!
Schöne Wiesenstartplätze, ideale Hangneigung. Einige Steine und Latschen machen das starten nicht leichter!
Achtung:
Während der Weidezeit (Juni-September) ist das Fliegen verboten!
Bewertung der Fluggebiets- und der Seitenqualität
Flug
Nach dem Start rechts halten um nach Adnet zu kommen und auf einem der zahlreichen Felder landen (Achtung nicht im hohen Gras landen)!
Auf die Flugvorschriften achten: 300m Gnd, Flughafen Salzburg, CTR
Schwierigkeit
Start direkt am Gipfel, bei Starkwind aufpassen da der Schirm leicht im Stacheldraht landen kann!
Besonderheiten und Webcam
Startverbot im Sommer (im Juni-September wegen Weidevieh)
Das Starten und Landen auf der Wiese des Gasthauses Zillreith ist ausschließlich Skyone-Mitgliedern vorbehalten. Gastflieger werden von dem Besitzer auf dem Gelände nicht geduldet. Nähere Infos unter www.skyone.at
"Ein Hoch auf die freie Fliegerei"
Auszüge aus www.freiflieger-magazin.at:
Die Zulassung von Fluggeländen mit der Auflage "nur für Vereinsmitglieder" ist rechtswidrig.
In Deutschland werden Zulassungen von Fluggeländen für HG/PG vom DHV per Bescheid als Beauftragter erteilt. In vielen Fluggeländen ist diese Zulassung durch den DHV jedoch mit der der Auflage erteilt worden, dass nur Vereinsmitglieder des das Gelände betreibenden Vereins das Fluggelände benützen dürfen.
Die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" (EMRK = Europäische Menschenrechtskonvention) regelt in Artikel 11 die Vereinsfreiheit. Das ist die Freiheit jedes Menschen, Mitglied in einem beliebigen Verein zu sein. Daraus ergibt sich auch eine negative Vereinigungsfreiheit, nämlich die Freiheit keiner Vereinigung gegen seinen eigenen Willen angehören zu müssen.
Das heißt, die Ausübung einer allgemein öffentlichen Berechtigung von der Mitgliedschaft in einem Verein abhängig zu machen, verstößt somit gegen Artikel 11 MRK, die auch von Deutschland bereits in den Fünfzigerjahren unterzeichnet worden ist. Behördliche Bescheide, die gegen die EMRK verstoßen, sind somit in diesem Punkt rechtswidrig; in Österreich sogar verfassungswidrig, weil die EMRK mit BGBl Nr. 59/1964 mit Verfassungsrang ausgestattet worden ist.
Beschränkungen der (auch negativen) Vereinsfreiheit sind gemäß Art 11 Abs 2 EMRK nur mit einem materiellen Gesetzesvorbehalt zulässig. Ein behördlicher Bescheid darf somit ohne eine gesetzliche Grundlage das Grundrecht nicht beschränken. Eine solche gesetzliche Grundlage gibt es in A und D nicht, wodurch die vom DHV erlassenen Geländezulassungen mit der Auflage "nur für Vereinsmitglieder" rechts- und/oder verfassungswidrig sind. Die in Geländezulassungen gegebene Einschränkung "nur für Vereinsmitglieder" ist nicht nur in Deutschland und Österreich rechtswidrig, sondern auch in allen übrigen Ländern, welche die EMRK unterzeichnet haben.
Wenn Beschränkungen aus Sicherheits- Naturschutz- oder anderen Gründen erforderlich sind, so müssen sie eine sachliche und gesetzliche Grundlage haben und können daher nicht an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden werden.
Zum Betretungsverbot (und Startverbot) aus privatrechtlichen Gründen über "Besitzstörung"
Für die meisten Startflächen ist durch § 33 Forstgesetz ein Gemeingebrauch (Legalservitut) gesetzlich geregelt und das Betreten (auch das Starten) kann nicht willkürlich und ohne rechtliche Grundlage untersagt werden. Auch vom Grundeigentümer oder einem sonstigen Nutzungsberechtigten nicht! Das wurde bereits 1993 durch mehrere von einem Verein in Niederösterreich erkämpfte gerichtliche Entscheidungen und Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes festgestellt.
Unter (seltenen) Umständen sind aber in bestimmten Gebieten Fälle vorstellbar, dass für landwirtschaftlich genutzte Wiesen der diese landwirtschaftliche Nutzung ausübende Verfügungsberechtigte oder Eigentümer ein allgemeines Betreten zu bestimmten Vegetationsperioden zeitlich begrenzt unterbinden könnte (z.B. Tiroler Feldschutzgesetz).
Wer eine (ev.auch landwirtschaftlich genutzte) Fläche aber selbst zur Durchführung von Starts oder Landungen mit Luftfahrzeugen gepachtet hat, kann natürlich keine Nutzung untersagen, die er selbst ausübt. Folglich kann auch der Eigentümer und Verpächter dieser Fläche einer Nutzung, die er selbst duldet, (und zu diesem Zweck sogar verpachtet) nicht widersprechen.
Das liegt daran, dass Besitzstörung eine tatsächliche Störung voraussetzt. "Es liegt nämlich keine Störung vor, wo vernünftiger Weise im Verhältnis zur bisherigen Lage ein Nachteil nicht angenommen werden kann" schreibt LG St. Pölten, in einer Rekursentscheidung zu einem Besitzstörungsverfahren gegen startende Paragleiter (R 264/93).
Im Übrigen ist es geradezu lächerlich, wenn ein Verein einem Piloten das Betreten "seines" Geländes, egal ob Start- oder Landeplatz, verbieten möchte. |
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Gleitschirmclub SkyOne |
Webcam vom Start/ Landeplatz Zillreith unterhalb vom Schlenken! PRIVATGRUND |
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Walk and Fly
Ausgangspunkt:
Adnet Zillreith oder Vigaun.
Wegbeschreibung:
Da der Schlenken einer der beliebtesten Berge der Einheimischen ist, sind die Touren ordentlich Beschildert.
Etwas Trittsicherheit ist über die Jägernase erforderlich, ansonsten familienfreundliche einfache Bergtour.
Zwischen 1,5 und 3 Stunden Gehzeit sollten eingeplant werden.
Im Winter sehr beliebtes Ziel von Schitouren!
Gute Wegbeschreibungen gibts hier:
http://www.schlenken.at/wandern/wandern.htm
Sonstiges:
Soaring
Soaringbedingungen:
bei ordentlichem Südwest- Westwind!
Bei starkem Wind wird der Weg vom Start zum Landeplatz ziemlich weit!
Wissenswertes
Seilbahn:
Keine!
Fliegertreff:
k.A. da auf Zillreith keine "fremden" Flieger mehr erwünscht bzw. geduldet sind.
Schön das wenigstens das drüber fliegen noch erlaubt ist!
Anfahrt:
Hallein - Adnet - Zillreith
Startplätze
Startplatz:
Schlenken Gipfel
GPS-Koordinaten:
Startrichtung:
S SW W NW
Schwierigkeit:
mittel
Höhe über NN:
1650
Schöne Wiesenstartplätze!
Starten und Fliegen nur gestattet wenn keine Weidevieh am Berg ist!
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Landeplätze
Landeplatz:
kein offizieller Landeplatz
Schwierigkeit:
Keine Angabe
Höhe über NN:
500
landen nur auf gemähten Wiesen im Tal
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Download: Google Earth Dateien für Fluggebiet und Flugdaten (IGC, OLC)
Download: Google Earth Dateien (KML-Format), Flugdaten (IGC Format)
Die letzten 3 Flüge
Leider keine OLC Daten vorhanden.
Flugdaten von www.paraglidingforum.com
Leider keine OLC Daten von www.paraglidingforum.com vorhanden.
Umgebungskarte
Fluggebiet Flugschule Aktuelle Position
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Fluggebiete in der Nähe (Radius: 50 km)
Europa » Österreich » Salzburg
Entfernung:
9 km
Höhenuntersch.:
675
Meter
Ort:
St. Koloman
Streckenflug:
Ja
Startplatz:
leicht
Landeplatz:
mittel
Start Richtungen:
Gute Aufwinde hauptsächlich bei Westwindlagen zeichnen das Gebiet aus. Die beste Zeit reicht von April bis in den Oktober - Streckenflüge bis ins Ensstal sind dann ohne Mühe drin.
Europa » Österreich » Salzburg
Entfernung:
10 km
Höhenuntersch.:
1089
Meter
Ort:
Oberau/ Kuchl
Streckenflug:
Ja
Startplatz:
schwer
Landeplatz:
Keine Angabe
Start Richtungen:
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27.11.2010
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3 Votes
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2101 Hits
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[Tomei] | Der NW-Startplatz, ziemlich flach also ordentlich Gas geben! |
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Achtung CTR Salzburg und CTA Hallein (300m Gnd)
Europa » Österreich » Salzburg
Entfernung:
11 km
Höhenuntersch.:
1097
Meter
Ort:
Golling
Streckenflug:
Ja
Startplatz:
leicht
Landeplatz:
mittel
Start Richtungen:
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23.09.2010
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0 Votes
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2815 Hits
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[jacobk73] | Im Aufstieg, Blick zum Göll (Paragleiter rechts oben!) |
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Sehr schöner Thermikberg in exponierter Lage: der "Geheimtipp" im Salzachtal
Flugschulen in der Nähe (Radius: 50 km)
Europa » Österreich » Salzburg
1. Drachenflieger- und Paragleiterclub Salzburg
General Keyes Strasse 15
A 5020 Salzburg
www.paragleiter.com/
Entfernung: 16 km
Der 1980 gegründete Club hat eine eigenes Gelände, den 'Gaisberg'. Die Schule bildet jedoch nur Vereinsmitglieder aus.
Europa » Deutschland » Bayern
Die Flugschule Watzmann fliegt über dem Berchtesgadener Land: Schönau, Watzmann, Jenner, Königssee.
Europa » Österreich » Salzburg
Die an das Unternehmen 'Alpine Sports' angegliederte Paragliding-Schuke besteht seit 1984.
Alle Fluggebiete und Flugschulen in der Nähe anzeigen
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