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11.06.2008
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DHV-Protektorentest ist korrekt
Die Prüfstelle des DHV und die der EAPR hatten bei Protektortests unterschiedliche Ergebnisse erzielt. In den vom LBA herausgegebenen Lufttüchtigkeitsanweisungen sind nur Eckwerte vorgeschrieben. Solange der DHV die einzig anerkannte Prüfstelle war, konnten die Einzelheiten in der Verfahrensanweisung der einzigen Prüfstelle geregelt sein. Nun aber ist es möglich, dass unterschiedliche Prüfstellen unterschiedliche Verfahren festlegen, was zu unterschiedlichen Ergebnissen führt. Wenn die zahlreichen Einflussfaktoren verschiedener Messanlagen für Protektortests nicht miteinander abgeglichen sind, kommen zwangsläufig unterschiedliche Ergebnisse zustande.
Deshalb wurde am Runden Tisch DHV, PMA und Prüfstellen vom 10.4.2008 vereinbart, dass Hans-Peter Zepf beide Prüfmaschinen und Abläufe analysiert und mit den Experten der Prüfstellen eine gemeinsame Verfahrensanweisung erarbeitet.
Der Diplom-Physiker ist seit 15 Jahren als selbstständiger Ingenieur in der Entwicklung, Prüfung und Zertifizierung im Bereich Sportprotektoren und Schutzausrüstung tätig. Er war vor 15 Jahren DHV-Technikvorstand und lange Jahre Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Akademischer Fliegergruppen. Zudem ist er Mitglied in mehreren europäischen Normengremien für Schutzausrüstung, auch in leitender Funktion.
H.-P. Zepf hat die DHV-Protektormessanlage vor Ort überprüft gleiches hat ihm die EAPR bislang nicht gestattet. Für alle Piloten, die mit DHV-geprüften Protektoren fliegen, ist folgendes Zwischenergebnis wichtig:
H.-P. Zepf hat die von der EAPR verbreitete Vermutung überprüft, die DHV-Protektorenmessanlage würde im Freifall unzulässig gebremst. Mit montiertem Protektor hat der Diplom Physiker die Fallzeit für eine Fallhöhe von 1500 mm gemessen und kam zu folgendem Ergebnis:
Es wurde bei sehr guter Reproduzierbarkeit Fallzeiten ermittelt, die im Mittel um 0,8 länger, jedoch nie um mehr als 2 länger waren als die theoretische Freifallzeit von 0,5530 Sekunden. Aus dieser Messung kann geschlossen werden, dass die Aufschlaggeschwindigkeit nicht um mehr als 5 von der Geschwindigkeit für den freien Fall abweicht. Nach aller Erfahrung aus Aufschlagprüfungen muss man davon ausgehen, dass diese maximale Abweichung tolerierbar ist und dass wesentlich höhere Anforderungen an die Einhaltung der Fallgeschwindigkeit unrealistisch sind. Prüfnormen für Schutzhelme tolerieren im Allgemeinen eine Abweichung um 5 z.B. EN 1078 Radfahrerhelme.
Zuvor hatte bereits der Physiker Peter Wild vom DHV-Technikreferat zu Unstimmigkeiten bezüglich des DHV-Messschriebs für Protektorentests Stellung genommen. Die Angaben am Digital Oszilloscope waren falsch interpretiert worden, was zu einem Beschriftungsfehler Faktor 2 an der Zeitachse in den Ausdrucken geführt hatte. Die falsche Beschriftung der Zeitachse hatte das Ziel der Messung aber nicht beeinträchtigt und auf die Pilotensicherheit keine negative Auswirkung. Die vom DHV geprüften Protektoren sind korrekt getestet worden.
http://www.schlechtfliegermag.com/bin/news.html?id=786
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